Hebevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Blockiereinrichtungen (11,12) als in Hubseilrichtung nach unten selbsthemmende Keilbackens·atze ausgelegt sind. 5. Hubeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubzylinder-Einrichtung (14) als Hydraulikzylinder doppelwirkend ausgelegt ist. 5. Hebevorrichtung nach einem der Anspr·uche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, insbesondere vier, Hubseile (5) mit gleichem Abstand zur Schachtmittelachse und gleichem Winkelabstand zueinander vorgesehen sind. 6. Hebevorrichtung nach einem der Anspr·uche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubzylinder-Einrichtung (14) mindestens zwei diametral gegen·uberliegende, Hydraulikzylinder doppelwirkende (14) aufweist, die ·uber einen Lastbalken (8) starr miteinander verbunden sind. 7. Hebevorrichtung nach einem der Anspr·uche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Hubzylinder (14) eine Hubstange (15) etwa parallel zu dem oder den Hubseilen (5) aufweist, wobei die Hubstange (15) kraftschl·ussig, insbesondere druckm·assig, zum Anheben der Last (7,24), mit der Last oder einem Lastger·ust in Verbindung stehen.
8. Hebevorrichtung nach einem der Anspr·uche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubstanden (15) der Hubzylinder (14) an der Aussen- und/oder Innenseite des Lastger·ustes (7) angreifen. 9. Hebevorrichtung nach einem der Anspr·uche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Lastbalken (8) durch eine Vertikalausnehmung (19) im Lastger·ust (7) hindurchragt und die Hubstange (15) an der Aussenseite des Lastger·ustes angreift. 10. Hebevorrichtung nach einem der Anspr·uche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Blockiereinrichtung (12) der Last bzw. des Lastger·ustes (7) unterhalb der Blockiereinrichtung (11) der Hubzylinder-Einrichtung (14) angeordnet ist. 11. Hebevorrichtung nach einem der Anspr·uche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Lastger·ust (7) die Gleitschalung (24) tr·agt.
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